Das Problem mit der Langlebigkeit

Wieso kann Langlebigkeit zum Problem bei der Immobilienrente werden?

Im Durchschnitt werden die Menschen in Deutschland immer älter. Konkret lässt sich aber anhand der entsprechenden Statistiken ersehen, dass das Durchschnittsalter sowohl bei Männern als auch bei Frauen in den letzten 50 Jahren um mehr als fünf Jahre gestiegen ist. Für die Zukunft sind sich Experten sicher, dass dieses Durchschnittsalter noch weiter steigen wird.

Langlebigkeit wird für Kapitalgeber zum Problem

Was für die Menschen ein Grund zur Freude ist, entwickelt sich jedoch für Kapitalgeber zunehmend zu einem großen Problem. Langfristige Kapitalanlagen, zu denen auch die Immobilienrente sowie die Umkehrhypothek zählen, werden durch das Problem der Langlebigkeit für die Kapitalgeber zu einem immer größeren Risiko. Dies gilt insbesondere dann, wird eine lebenslange Auszahlung der Rente vertraglich vereinbart wurde. Mit jedem Monat, den der Vertragsnehmer länger lebt, geht dem Kapitalgeber hierbei also ein Teil des Kapitals verloren. Hinzu kommt noch eine ungewisse Wertentwicklung auf dem Immobilienmarkt. Insbesondere durch die Immobilienkrise in den letzten Jahren wird wieder einmal deutlich, dass man sich keineswegs darauf verlassen kann, dass jede Immobilie in Deutschland mit der Zeit an Wert gewinnt.

Rückzahlung der Hypothek hängt von Lebenserwartung ab

Das Problem der Langlebigkeit bedeutet also: Für den Kapitalgeber ergibt sich kein fester Zeitpunkt, an dem er über die betreffende Immobilie frei verfügen kann, beziehungsweise seine auf diese ausgezahlte Hypothek wieder zurückgezahlt bekommt. Der (für die meisten Menschen makaber klingende) Idealfall wäre also, dass der Kapitalnehmer bereits wenige Jahre nach Abschluss des Vertrages und Beginn der Auszahlung der Immobilienrente verstirbt. In diesem Fall müsste die Bank oder Versicherung nur relativ wenig Kapital auszahlen und hätte schon nach kurzer Zeit die Immobilie zur freien Verfügung.

Langlebigkeit ist für den Immobilienbesitzer von Vorteil

Der umgekehrte Fall würde dem Kapitalnehmer in die Hände spielen. Wird der Vertrag beispielsweise in einem Alter von 60 Jahren geschlossen und der Vertragsnehmer erreicht ein Lebensalter von 95 Jahren, so würde dieser 35 Jahre lang jeden Monat eine Immobilienrente ausgezahlt bekommen. Höchstwahrscheinlich würde sich daraus ein höherer Betrag ergeben, als die Immobilie eigentlich wert ist. Der Vertragsnehmer hätte also alles richtig gemacht und den besten Preis für seine Immobilie erzielt.

Risiko muss abgeschätzt und einkalkuliert werden

Um das Risiko der Langlebigkeit besser abschätzen zu können, arbeiten die meisten Kapitalgeber mit so genannten Sterbetafeln. Dabei handelt es sich um Dokumente, die Aufschluss darüber geben, welche durchschnittliche Lebenserwartung Menschen in bestimmten Regionen Deutschlands oder unter bestimmten Voraussetzungen haben. Selbstverständlich beziehen sich diese Sterbetafeln immer nur auf eine Gesamtmasse, Einzelfälle können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Lebenserwartung ist auch für Ehepartner oder im Haushalt lebende Personen wichtig

Das Problem der Langlebigkeit gilt übrigens nicht nur für den Vertragsnehmer selbst, sondern in der Regel auch für seinen Ehepartner oder andere mit im Haushalt lebende Personen. Der Grund: In den meisten Verträgen zu einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek wird festgelegt, dass sämtliche im Haushalt lebenden Personen bis zu ihrem Lebensende in diesem verbleiben können. Es nützt dem Kapitalgeber also nichts, wenn beispielsweise der Immobilieneigentümer bereits ein Alter von 75 Jahren erreicht hat, seine mit im Haushalt lebende Ehefrau aber erst 60 Jahre alt ist und daher noch eine Lebenserwartung von 20 oder mehr Jahren hat. In diesem Falle wird der Kapitalbetrag für den Kauf oder die Beleihung der Immobilie genauso gering ausfallen, als wenn der Vertragsnehmer selbst erst 60 Jahre alt wäre.

Was beim Todesfall des Vertragsnehmers passiert, erläutert der folgende Ratgeber:

Was passiert beim Todesfall des Vertragsnehmers mit einer Immobilienrente »

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