Voraussetzungen für Immobilienrente

Was sind die Voraussetzungen für eine Immobilienrente?

Anbieter legen Voraussetzungen individuell fest

Grundsätzlich kann der Anbieter dieser Finanzierungsform selbst festlegen, welche Voraussetzungen sein Kunde erfüllen muss, um in den Genuss einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek zu kommen. Einige dieser Voraussetzungen gelten inzwischen jedoch als standardisiert und werden nahezu von jedem Anbieter veranschlagt. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden etwas näher vorstellen.

Altersgrenzen sind üblich

Gang und gäbe ist es inzwischen, bestimmte Altersgrenzen festzusetzen, unterhalb derer die Immobilienrente nicht abgeschlossen werden kann. Bei einigen Anbietern handelt es sich hierbei um das 60. Lebensjahr, welches jeder im entsprechenden Haushalt lebende Partner erreicht haben muss. Bei anderen Anbietern wird jedoch ein Mindestalter von 65 Jahren vorausgesetzt. Der Grund für diese Voraussetzung liegt auf der Hand: Der Anbieter möchte vermeiden, dass durch die restliche Lebenserwartung relativ junger Haushaltsbewohner ein unkalkulierbares Risiko für seine regelmäßigen Auszahlungen der Immobilienrente entsteht. Man muss also mit einer gewissen Rest-Lebenserwartung kalkulieren können, damit sich für den Anbieter die Auszahlung einer Immobilienrente auch wirklich lohnt.

Immobilie muss vollständig oder größtenteils lastenfrei sein

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Immobilie komplett oder zumindest weitgehend lastenfrei ist. Das bedeutet: Die Immobilie sollte möglichst komplett abbezahlt sein. Einige Anbieter offerieren die Immobilienrente aber auch, wenn noch geringe Belastungen auf das Objekt bestehen. Dies ist allerdings die Ausnahme.

Ausreichender Wert der Immobilie erforderlich

Weiterhin muss der Wert der Immobilie für ein Mindestbetrag der Immobilienrente ausreichend sein. Einige Anbieter gehen davon aus, dass mindestens 150 Euro monatlich an Rente ausgezahlt werden muss, bei anderen sind es 200 oder 250 Euro. Ist die Immobilie weniger wert, kann kein Vertrag abgeschlossen werden. Zudem wird in vielen Verträgen zur Immobilienrente festgelegt, dass der Noch-Eigentümer dazu verpflichtet ist, die Immobilie regelmäßig instand zu halten und zu pflegen. Damit soll der Wert dauerhaft erhalten werden, so dass der Kapitalgeber nicht mit unliebsamen Überraschungen hinsichtlich des Immobilienwertes rechnen muss.

Rentenhypothek als Variante der Immobilienrente

Inzwischen gibt es übrigens auch abgemilderte Modelle der Immobilienrente, für deren Inanspruchnahme der Kunde keine solch strengen Voraussetzungen wie oben beschrieben erfüllen muss. So bietet die Hannoversche Leben beispielsweise eine so genannte Rentenhypothek an. Diese gleicht im Grunde einem gewöhnlichen Hypothekenkredit, jedoch wird hierbei keine Tilgungszahlung vorgenommen, sondern der Kunde muss lediglich die Zinsen in monatlichen Raten zurückzahlen. Dabei wird der Zinssatz bis zu seinem Lebensende festgeschrieben.

Die üblichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Darlehens bleiben von den genannten Bedingungen unberührt und sollten ebenfalls vom Interessenten erfüllt werden. Lediglich die Bonität spielt bei dieser Kreditform eine eher untergeordnete Rolle.

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