Zustifterrente als Alternative
Die Zustifterrente als Alternative zur Immobilienrente
Das Modell der Immobilienrente sowie das der Umkehrhypothek haben wir bereits im Rahmen dieser Webseite kennen gelernt. Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, um sich ein zusätzliches Renteneinkommen im Alter zu verschaffen, ohne dafür aus dem geliebten Heim ausziehen zu müssen.
Die Rede ist von der sogenannten Zustifterrente, die in Deutschland ausschließlich von der Stiftung Liebenau angeboten wird. Sie ähnelt in vielen Punkten einer normalen Immobilienrente, einige Unterschiede gibt es jedoch.
Funktionsweise einer Zustifterrente
Bei der Inanspruchnahme einer Zustifterrente veräußert der Immobilienbesitzer seine Immobilie an die genannte Stiftung und erhält dafür sowohl ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Immobilie als auch eine entsprechende monatliche Zusatzrente. Nach seinem Tod fällt die Immobilie dann vollständig der Stiftung zu, und kann von dieser beliebig verwertet werden. Bis hierhin stimmt die Zustifterrente also genau mit der bekannten Immobilienrente überein. Es gibt jedoch noch weitere Gemeinsamkeiten. So darf die Immobilie zur Inanspruchnahme der Zustifterrente ebenfalls nicht oder allenfalls nur gering belastet sein. Auch muss sie einen Mindest-Verkehrswert aufweisen, damit der Eigentümer diese Form der Zusatzrente in Anspruch nehmen kann.
Unterschiede zwischen Immobilienrente und Zustifterrente
Kommen wir nun auf die Unterschiede zwischen den beiden Formen der Zusatzrente zu sprechen. Im Gegensatz zur Immobilienrente übernimmt die Stiftung Liebenau bei der Zustifterrente die vollständigen Kosten für das Anfertigen eines Gutachtens über den Immobilienwert. Auch die Notarkosten, welche durch den Eintrag ins Grundbuch entstehen, werden von der Stiftung übernommen. Bei der „normalen“ Immobilienrente müssen diese Kosten der Vertragsnehmer komplett selbst begleichen.
Bei der Auszahlung seiner Zusatzrente hat der Vertragsnehmer im Zusammenhang mit der Zustifterrente mehrere Möglichkeiten: er kann sich die Rente entweder in einem Einmalbetrag oder in Form von monatlichen Raten auszahlen lassen. Dabei ist es sowohl möglich, die monatlichen Raten bis zum Lebensende festzulegen als auch, diese nur für einen vorbestimmten Zeitraum auszuzahlen.
Wird die zweite Bürgschaft in Anspruch genommen und der Vertragsnehmer verstirbt vor Verstreichen des festgelegten Zeitraums, so wird die Rente weiterhin an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Zusätzlich ist es möglich, die monatliche Zusatzrente bis ans Lebensende mit einer einmaligen Auszahlung oder einer Zeitrente zu kombinieren. Diese Möglichkeit besteht bei der normalen Immobilienrente nicht.
Instandhaltungskosten der Immobilie sind bei Zustifterrente abgedeckt
Ein weiterer, eklatanter Unterschied zwischen Zustifterrente und Immobilienrente besteht darin, dass die Instandhaltungskosten für die Immobilie ebenfalls von der Stiftung übernommen werden. Effektiv bleibt dem Vertragsnehmer in diesem Fall also mehr Kapital zum Leben übrig, als bei der Immobilienrente. Dieser Umstand kann allerdings durch einen geringeren Beleihungswert für die Immobilie wieder ausgeglichen werden.
Ein gewisser Teil des Wertes der Immobilie muss abgeschrieben werden
Allerdings muss der Eigentümer auch bei der Zustifterrente damit leben, einen gewissen Teil des Wertes der Immobilie abzuschreiben. Auch diese Form der Zusatzrente ist also relativ teuer. Experten gehen davon aus, dass der Immobilienbesitzer bei Inanspruchnahme der Zustifterrente etwa 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie verliert. Dieser Teil des Kapitals wird für die Nebenkosten, die Gutachter- und Notarkosten sowie eventuell anfallende Instandhaltungskosten berechnet.
Fazit zur Zustifterrente
Fazit: Die Zustifterrente bietet gegenüber der herkömmlichen Immobilienrente für den Vertragsnehmer einige Vorteile, ist dafür aber mit noch höheren Kosten verbunden. Sie lohnt sich daher nur dann, wenn die eigene Immobilie noch für eine relativ lange Zeit bewohnt werden soll. Allerdings kann die eigene Lebenszeit kaum realistisch abgeschätzt werden, so dass sich daraus für den Vertragsnehmer ein gewisses Risiko ergibt.
Wie man eine Immobilienrente berechnen kann bzw. warum pauschale Berechnungen zum Teil gar nicht möglich sind, zeigt unser folgender Ratgeber auf:
Kostenlose Beratung und unverbindliches Angebot anfordern
Wenn Sie wissen wollen, welche Vorteile Ihnen eine Umkehrhypothek bringt bzw. welche Immobilienrente Sie aus Ihrer Immobilie beziehen können, fordern Sie doch einfach ein unverbindliches Angebot oder eine kostenlose Beratung an:
